Studienbewerberinnen und Studienbewerber können auch ohne den Erwerb der Fachhochschulreife, ohne allgemeine Hochschulreife bzw. ohne einschlägigen Meister- oder gleichwertigen Fortbildungs-
abschluss zum Bachelor-Studium zugelassen werden, wenn sie eine Zugangsprüfung abgelegt haben.
Voraussetzungen:
- abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
- mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit
Ausbildung und Tätigkeit müssen in einem Berufsfeld erfolgt sein, welches einen Sachzusammenhang zum angestrebten Studiengang aufweist.
Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Familienangehörigen können auf die berufliche Tätigkeit bis zu einem Jahr angerechnet werden.
Näheres regelt die Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Fachhochschule Stralsund:
Zugangsprüfungsordnung
Bewerbungstermine:
01. August bis zum 01. Oktober (für die Prüfung Ende November/ Anfang Dezember)
01. Februar bis zum 01. April (für die Prüfung Ende Mai/ Anfang Juni)
Ein Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester (01. September) möglich.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind erforderlich:
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an folgende Anschrift:
Fachhochschule Stralsund
Referat Studien- und Prüfungsangelegenheiten
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund
Verzichten Sie bitte auf Bewerbungsmappen und Folien und reichen Sie nur vollständige Unterlagen ein!!
Auf der Grundlage der
Fachhochschulgebührensatzung vom 23. April 2010
Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung - ein Stipendium für Studierende mit Berufserfahrung:
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Verantwortlich: Carola Woller
Letzte Änderung: 11.04.2013