Organisation
 Organisation
Rektorat Das Rektorat (Hochschulleitung) ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die das Landeshochschulgesetz nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit bestimmt. Das Rektorat besteht aus dem Rektor (Hochschulleiter), zwei Prorektoren und dem Kanzler. Die Mitglieder des Rektorats nehmen die ihnen vom Rektor zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Zur Unterstützung der Arbeit des Rektorats stehen diesem unterschiedliche Rektoratskommissionen zur Verfügung.
Konzil Das Konzil berät über die grundlegenden Angelegenheiten der Hochschule. Es beschließt u.a. über die Grund- und Wahlordnung der Hochschule auf Vorschlag des Senates und nimmt die Wahl des Rektors, der Prorektoren und der Mitglieder des Hochschulrates vor.
Senat Der Senat beschließt über die Vorlage der Grundordnung sowie der Wahlordnung an das Konzil sowie über die sonstigen Satzungen und Ordnungen der Hochschule, soweit sie nicht von den Fachbereichen zu erlassen sind. Er beschließt den Hochschulentwicklungsplan, berät über den Rechenschaftsbericht der Hochschulleitung und nimmt Stellung zum Entwurf des Wirtschaftplanes.
Fachbereiche Die Hochschule gliedert sich nach fachlichen Gesichtspunkten in Fachbereiche, die fächerübergreifend die Aufgaben der Hochschule auf ihrem Gebiet erfüllen. Organe des Fachbereiches sind der Fachbereichsrat und die Fachbereichsleitung. Die Fachhochschule Stralsund gliedert sich in die Fachbereiche Elektrotechnik und Informatik, Maschinenbau und Wirtschaft.
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Verantwortlich: Pier Angermann
Letzte Änderung: 01.11.2011
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