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| > Internationale Studierende > Arbeitsgenehmigung | |||
Kann ich in Deutschland während des Studiums arbeiten?Studierende aus EU-Ländern dürfen prinzipiell und zeitlich unbegrenzt arbeiten. Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen maximal 90 ganze oder 180 halbe Tage im Jahr arbeiten. Diese Tätigkeit ist dann zustimmungsfrei (man benötigt keine Arbeitserlaubnis). Für eine Tätigkeit mit mehr als 90 Tagen Arbeitszeit im Jahr benötigt man eine Sondergenehmigung. In allen Fragen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums stehen Ihnen die Sozialberatung des Studentenwerkes Greifswald sowie die Ausländerbehörden der Städte |
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