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| > Studienfinanzierung > BAföG - Bundesausbildungsförderung > Auslandsförderung | |||
Auslandsförderung § 5 BAföGVoraussetzungenStudierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Es können auch Praktika im Ausland gefördert werden. Lassen Sie sich beraten. Frühzeitige PlanungDie BAföG-Anträge sind spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einzureichen, damit eine zeitnahe Auszahlung der Förderungsbeträge gewährleistet werden kann. Vergewissern Sie sich, dass der Antrag vollständig vorliegt. Empfehlenswert ist, einen sogenannten Antrag auf Vorabentscheid zu stellen, damit Sie wissen, ob Sie einen Anspruch auf Auslands-BAföG haben. Die letzte notwendige Bescheinigung, die Sie nachliefern, sollte die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Ausbildungsstätte sein. Auslandsstudium in EU- MitgliedsstaatenNach einer Startphase von einem Jahr an einer deutschen Ausbildungsstätte kann für eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem EU-Mitgliedsstaat Ausbildungsförderung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses geleistet werden. Der Auszubildende kann seine Ausbildung also in mehreren Länder der EU fortsetzen und in einem Land der EU beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht der in der dortigen Studienordnung festgelegten Ausbildungsdauer. Der Auszubildende kann aber auch nach Deutschland zurückkehren und einen Abschluss im Inland erwerben. In diesem Fall gilt wieder die Förderungshöchstdauer entsprechend der in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit. Maximal ein Jahr des Auslandsstudiums bleibt dann beim BAföG unberücksichtigt. Auslandsstudium außerhalb von EU MitgliedsstaatenFür Auslandsstudien außerhalb der EU- Mitgliedsstaaten gilt: Wichtig: Anschriften: |
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