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Finanzierung des behindertenbedingten Zusatzbedarfes

Die Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten, die bislang unter bestimmten Voraussetzungen durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) finanziert wurden, wird ab Januar 2005 gemäß den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher II und XII geregelt.

Die damit zusammenhängenden Veränderungen betreffen u.a. Studierende mit Behinderung, die auf Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehrbedarfes angewiesen sind. Im Einzelfall wird eine Beratung bei der Sozialberatung empfohlen.


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