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| > Studienfinanzierung > BAföG - Bundesausbildungsförderung > Elternunabhängige Förderung | |||
Elternunabhängige FörderungEntgegen dem Regelfall bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht, wenn Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnittes
Ob für die Förderung das Einkommen der Eltern außer Betracht bleiben kann, entscheidet das BAföG-Amt auf der Grundlage Ihres bisherigen schulischen und beruflichen Werdeganges (Anlage zu Formblatt 1). Zeiten der ErwerbstätigkeitFür die Zeit der Erwerbstätigkeit ist von Ihnen nachzuweisen, dass Sie in der Lage waren, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten. |
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