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| > Studienfinanzierung > BAföG - Bundesausbildungsförderung > Fachrichtungswechsel & Abbruch des Studiums | |||
Fachrichtungswechsel § 7 Abs. 3 BAföG - so früh wie möglich!Fachrichtungswechsel bis zum 3. SemesterEin Fachrichtungswechsel sollte niemals zu lange hinaus geschoben werden, da sonst der BAföG- Anspruch verloren gehen kann. Relativ problemlos geht es nur bis zum Ende des 2. Semesters; aber auch da gilt: Lassen Sie sich am besten beraten. Wechsel nach mehr als 3 Fachsemestern – nur in AusnahmefällenSind Sie bereits in einem höheren Semester, ist der Fachrichtungswechsel ohne Verlust des BAföG-Anspruchs meist nur möglich, wenn Sie in ein verwandtes Fach wechseln und praktisch keine Zeit verlieren, d. h. die Studienleistungen des ersten Faches können voll im neuen Fach angerechnet werden (Schwerpunktverlagerung). Nachteile des mehrfachen Wechsel- Zum Ende des Studiums nur noch verzinsliches Darlehen
Abbruch des StudiumsBei einem Abbruch wird ähnlich verfahren, wie bei einem Fachrichtungswechsel. Auch hier darf nicht in einem zu spätem Semester das Studium abgebrochen worden sein (optimal bis zum Ende des 3. Fachsemesters). Sie müssen einen wichtigen oder unabweisbaren Grund vorweisen können, warum Sie das Studium abgebrochen haben. Haben Sie Ihr Studium endgültig abgebrochen, gelten für die Rückzahlung des Darlehens gesonderte Bedingungen. |
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