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Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhaltes

Finanzielle Eigenmittel oder BAföG

Auch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten steht die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung stehen und das Einkommen oder Vermögen der Eltern bzw. des Ehegatten nicht ausreichen. Informieren Sie sich beim BAföG-Amt zu den Fragen rund um die Ausbildungsförderung.

Spezielle BAföG-Regelungen für Studierende mit Behinderungen

Die BAföG-Bestimmungen berücksichtigen durch

  • den Ansatz eines zusätzlichen Härtefreibetrages beim Elterneinkommen, 
  • die Möglichkeit einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer und
  • spezielle Rückzahlungsmodalitäten

die besondere Lage von behinderten Studierenden. Behinderungsbedingte Mehrausgaben während des Studiums finden bei der BAföG-Berechnung allerdings keine Berücksichtigung. Hier greift unter bestimmten Voraussetzungen das SGB XII. Zu den speziellen BAföG-Regelungen für Studierende mit Behinderungen lassen Sie sich bei ihrem BAföG-Amt beraten.

Stipendien

Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium durch Stipendienmittel (teil-) finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen (Finanzierungsmöglichkeiten außer BAföG > Stipendien durch Stiftungen)

Stiftungen, die speziell Studierende mit Behinderungen unterstützen, sind:

Dr. Willy Rebelein Stiftung
Bauvereinstr. 10-12
90489 Nürnberg
Tel.: 0911/ 580 74-0
Fax: 0911/ 580 74-10

Georg-Gottlob-Stiftung
Daimlerstr. 10
45133 Essen
Tel.: 0201/ 42 06 84
Homepage:  www.gottlob-stiftung.de

Paul und Charlotte Kniese-Stiftung
Hardenbergplatz 2
10623 Berlin
Tel.: 030/ 795 92 30
Fax: 030/ 796 86 00

(Die Kniese-Stiftung arbeitet ausschließlich im Bereich der Blindenfürsorge.)


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