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| > Beratung > Studieren mit Behinderung > Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhaltes | |||
Finanzierung des allgemeinen LebensunterhaltesFinanzielle Eigenmittel oder BAföGAuch für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten steht die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung stehen und das Einkommen oder Vermögen der Eltern bzw. des Ehegatten nicht ausreichen. Informieren Sie sich beim BAföG-Amt zu den Fragen rund um die Ausbildungsförderung. Spezielle BAföG-Regelungen für Studierende mit BehinderungenDie BAföG-Bestimmungen berücksichtigen durch
die besondere Lage von behinderten Studierenden. Behinderungsbedingte Mehrausgaben während des Studiums finden bei der BAföG-Berechnung allerdings keine Berücksichtigung. Hier greift unter bestimmten Voraussetzungen das SGB XII. Zu den speziellen BAföG-Regelungen für Studierende mit Behinderungen lassen Sie sich bei ihrem BAföG-Amt beraten. StipendienIm Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium durch Stipendienmittel (teil-) finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen (Finanzierungsmöglichkeiten außer BAföG > Stipendien durch Stiftungen) |
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