Impressum
Wir über uns Lob und Kritik
Startseite
Essen und Trinken Studienfinanzierung Wohnen Beratung Kultur
> Studienfinanzierung > BAföG - Bundesausbildungsförderung > Förderung über die Förderungshöchstdauer 

Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus

 

In Ausnahmefällen kann unter Umständen auch das reguläre BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährt werden. Dies gilt z.B. bei:

  • Krankheit
  • Behinderung
  • Verschulden der Hochschule
  • Schwangerschaft/Kindererziehung
  • Mitwirkung in gesetzlich vorgeschriebenen Hochschulgremien
  • Erstmaliges Nichtbestehen der Abschlussprüfung


Hilfe zum Studienabschluss § 15 Abs. 3a BAföG

Die sogenannte „Hilfe zum Studienabschluss“ für das letzte Jahr des Studiums, nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer, wird in selber Höhe wie das reguläre BAföG gewährt. Sie setzt keinen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester voraus, d.h. sie kann auch von Studierenden in Anspruch genommen werden, die ihr Vordiplom (oder vergleichbares) „verspätet“ gemacht haben.

Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienabschlusshilfe sind:

  • Die Zulassung zur Abschlussprüfung (spätestens innerhalb von 4 Semestern nach Ablauf der Förderungshöchstdauer)
  • Abschluss der Ausbildung innerhalb von 12 Monaten

Um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, ist das Formblatt "Hilfe zum Studienabschluss" vom Prüfungsamt auszufüllen.

Nachteile
Die Förderung ist im Gegensatz zum regulären BAföG ein verzinsliches Bankdarlehen. Auch die Deckelung der BAföG-Schulden auf 10.000 € (§ 17 Abs. 2 BAföG) gilt hier nicht. Die Rückzahlung muss bereits 18 Monate nach Zahlung der letzten Rate erfolgen.


Seitenanfang Drucken