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| > Internationale Studierende > Formalitäten nach der Einreise | |||
Welche Formalitäten muss ich nach der Einreise erledigen?Visum zur Einreise nach DeutschlandZur Einreise nach Deutschland zu Studienzwecken benötigen Studierende ein Visum. Das Visum muss im Heimatland bei der zuständigen deutschen Botschaft beantragt werden. Studierende aus allen EU-Staaten und den folgenden EWR-Ländern benötigen kein Visum:
Ebenfalls von der Visumpflicht ausgenommen sind:
Besondere Übergangsregelungen bestehen für Länder, die zum 1.Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland zu den Bestimmungen für die Erteilung eines Visums und über die einzureichenden Unterlagen. Möchten Sie nur einen Sprachkurs in Deutschland besuchen und sich für ein Studium bewerben, gelten besondere Bestimmungen. Informieren Sie sich hierzu ebenfalls bei der deutschen Botschaft in ihrem Heimatland. Meldepflicht und AufenthaltsgenehmigungNach der Einreise in Deutschland sind alle Studierenden und Studienbewerber verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Städte KrankenversicherungBevor Sie in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie krankenversichert sind. Die Versicherungsbescheinigung Ihrer Krankenkasse ist auch mit dem Antrag auf Immatrikulation an Ihrer Hochschule einzureichen. Studierende aus Ländern, die zwischenstaatliche Abkommen mit Deutschland haben, wie z. B. EU-Länder, die Türkei oder Norwegen, können die in Ihrem Heimatland abgeschlossene Krankenversicherung behalten. Alle anderen Studierenden haben die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat zu versichern. Gesetzliche Krankenversicherung Grundsätzlich können sich Studierende in der gesetzlichen Krankenkasse günstig pflichtversichern. Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet man die
Welche Versicherungsform für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer aktuellen Lebenssituation ab. Lassen Sie sich hierzu bei den örtlichen Krankenkassen oder in der Sozialberatung des Studentenwerkes beraten. In den meisten Fällen wird eine studentische Pflichtversicherung in Frage kommen. Die monatlichen Beiträge liegen für kinderlose Mitglieder und für Eltern bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres bei 63,38 €, für kinderlose Mitglieder nach Vollendung des 23. Lebensjahres bei 64,66 €. Darin sind bereits die Kosten für die Pflegeversicherung enthalten. Die Möglichkeit der Pflichtversicherung ist zeitlich begrenzt. Nach vollendetem 14. Fachsemester (ohne Urlaubssemester) sowie nach Ablauf des Semesters, indem Sie das 30. Lebensjahr beenden, bietet sich die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Verlängerung der studentischen Pflichtversicherung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Private Krankenverischerung Ausländische Studierende, die älter als 30 Jahre sind, Besucher des Studienkollegs sowie Teilnehmer an studienvorbereitenden Sprachkursen können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten. Sie können sich, wenn sie sich bis zu fünf Jahren in Deutschland aufhalten, privat krankenversichern. Es gibt für ausländische Studierende relativ günstige Krankenversicherungen, die zum Teil mit einer Haftpflicht- und Unfallversicherung kombiniert sind. In jedem Fall sind bei einer privaten Krankenversicherung (im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung) alle Behandlungskosten vom Studenten im Voraus zu bezahlen. Die Kosten werden dann von der Versicherung erstattet. Lassen Sie sich zur Krankenversicherung durch die Sozialberatung des Studentenwerkes informieren. HaftpflichtversicherungEine Haftplichtversicherung benötigen Sie, wenn Sie beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursachen oder wenn Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen. Falls Sie in Ihrem Heimatland schon eine Haftpflichtversicherung haben, ist es unter Umständen möglich, dass diese auch in Deutschland gilt. Fragen Sie bei Ihrer Verischerung an. Eine Auflistung von Versicherungen finden Sie in den ImmatrikulationFür die Immatrikulation benötigt man in der Regel die Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der DSH-Prüfung (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang), falls man nicht davon befreit ist. Folgende Dokumente sind für die Immatrikulation notwendig:
In allen Fragen zur Immatrikulation sind die Studienberatungen der Hochschulen KontoeröffnungDie Eröffnung eines Kontos ist in der Regel problemlos. Ein eigenes Girokonto kostet für Studierende bei vielen Banken keine Gebühren. Wenn Sie regelmäßig Geld bekommen (durch Ihre Eltern, vom Arbeitgeber, durch eine Stiftung etc.) und Geld abheben oder überweisen wollen (z.B. für Miete), sollten Sie ein Girokonto am Studienort eröffnen. Bei der Wahl einer Bank sollten Sie unbedingt die Konditionen vergleichen, da es teilweise große Unterschiede geben kann. Achten Sie dabei vor allem auf folgende Punkte:
In der Regel sind folgende Dokumente bei der Eröffnung eines Bankkontos vorzulegen:
Wenn Sie ein Konto eröffnet haben, erhalten Sie eine Bankkarte (oder EC-Karte) sowie einen Code. Dieser Code sollte geheim gehalten und getrennt von der Bankkarte aufbewahrt werden. |
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