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In einer kurzfristigen sozialen Notlage

Studierende, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, können ein kurzfristiges Darlehen beantragen. Dafür wurde ein Darlehensfond durch das Studentenwerk Greifswald eingerichtet, aus dem nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Darlehen gewährt werden können.

Voraussetzung ist das Vorhandensein einer sozialen Notlage. Diese liegt dann vor, wenn die Sicherung des Lebensunterhaltes vorübergehend nicht gewährleistet ist. Zum Lebensunterhalt zählen Verpflegung, Unterkunft und die gesundheitliche Vorsorge (z.B. Krankenversicherung). Von einer sozialen Notlage ist dagegen nicht auszugehen, wenn das Darlehen für Studienkosten, die bereits bei Beginn des Studiums abzusehen sind (z.B. für Exkursionen, Praktika etc.), verwendet werden soll.


In der Richtlinie für die Vergabe von Darlehen können Sie weitere Bedingungen nachlesen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung. Dort werden auch die Anträge entgegengenommen. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, setzen Sie sich vor Antragstellung mit Frau Dr. Kolbe in Verbindung. Gemeinsam wird geklärt, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. Über die Bewilligung Ihres Darlehensantrages entscheidet ein Vergabeausschuss.

Download Richtlinien
Download Antrag kurzfristiges Darlehen


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