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| > Beratung > Finanzierungsmöglichkeiten außer BAföG > In kurzfristigen Notlagen | |||
In einer kurzfristigen sozialen NotlageStudierende, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, können ein kurzfristiges Darlehen beantragen. Dafür wurde ein Darlehensfond durch das Studentenwerk Greifswald eingerichtet, aus dem nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Darlehen gewährt werden können. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer sozialen Notlage. Diese liegt dann vor, wenn die Sicherung des Lebensunterhaltes vorübergehend nicht gewährleistet ist. Zum Lebensunterhalt zählen Verpflegung, Unterkunft und die gesundheitliche Vorsorge (z.B. Krankenversicherung). Von einer sozialen Notlage ist dagegen nicht auszugehen, wenn das Darlehen für Studienkosten, die bereits bei Beginn des Studiums abzusehen sind (z.B. für Exkursionen, Praktika etc.), verwendet werden soll.
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