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| > Beratung > Kranken- und Pflegeversicherung | |||
Kranken- und Pflegeversicherung für StudierendeBei der Immatrikulation wird ein Krankenversicherungsnachweis verlangt. Studierende sind normalerweise per Status in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, ähnlich wie das bei Arbeitnehmern durch den Status der abhängigen Beschäftigung der Fall ist. Innerhalb der ersten drei Monate des Studiums kann allerdings eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt werden. Sie müssen sich dann privat versichern. Diese Befreiung ist endgültig: Sie gilt für das gesamte Studium. Es gibt somit keinen Weg zurück in die preiswertere gesetzliche studentische Pflichtversicherung. Mögliche Versicherungsformen sind: Familienversicherung bei gesetzlich versicherten ElternSofern Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, läuft Ihre Krankenversicherung zu Beginn des Studiums wahrscheinlich über die sogenannte Familienversicherung. Wer unter 25 Jahre alt ist, nicht mehr als 375 € bzw. 400 € an monatlichem Einkommen hat und die Eltern gesetzlich versichert sind, kann in der Regel über die Eltern kostenlos familienversichert werden. Die Familienversicherung ist auch bei EhepartnerInnen möglich, wobei die Altersgrenze keine Rolle spielt. Wird die Altersgrenze überschritten, so können sich abgeleistete Zeiten im Zivil-/ Wehrdienst verlängernd auswirken. Wer die Grenzen überschreitet, muss sich studentisch pflichtversichern oder, falls dies nicht möglich ist, freiwillig gesetzlich. Studentische PflichtversicherungStudierende sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Kosten liegen ab 1. Januar 2011
Dieser Preis ist einheitlich für jede Krankenkasse vorgeschrieben. Die Pflichtversicherung unterliegt einer zeitlichen Begrenzung: Nach dem 14. Fachsemester oder bei Überschreiten einer Altersgrenze von 30 Jahren erlischt der Versicherungsschutz. Eine Verlängerung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich. Ansonsten muss eine freiwillige Versicherung abgeschlossen werden. Freiwillige VersicherungDie Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse besteht immer dann, wenn eine Pflichtversicherung endet. Bei Studierenden bietet sich dies nach Auslaufen der studentischen Pflichtversicherung an (nach Überschreiten der Fachsemester- oder Altersgrenze). Die Beantragung der freiwilligen Versicherung muss innerhalb von drei Monaten nach Ende der Pflichtversicherung erfolgen (§ 9 (2) SGB V). Der Grundtarif unterscheidet sich nach der gesetzlichen einheitlichen Beitragsfestlegung zwischen den Kassen nicht mehr. Er liegt momentan bei € 135,63 (zuzüglich Pflegeversicherung und evtl. Zusatzbeitrag bei einzelnen Krankenkassen). Die genauen Tarife und Einkommensgrenzen erfährt man bei den Krankenkassen. Für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten nach Erlöschen der studentischen Pflichtversicherung gilt in der freiwilligen Versicherung ein "Absolvententarif". Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse. Private KrankenversicherungEine private Krankenversicherung bietet sich für die Mehrheit der Studierenden nicht als freiwillige Alternative an, weil die gesetzliche studentische Pflichtversicherung günstiger ist. Wenn Sie sich als Studierender von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien lassen und sich privat versichern, müssen Sie während ihres gesamten Studiums privat versichert bleiben. |
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