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| > Kultur | |||||||||||||||||
Kulturelle Förderung
Zur Förderung kultureller und sozialer Belange der Studierenden wird ein Anteil von 2,50 € des Semesterbeitrages von derzeit 41,50 € zweckgebunden eingesetzt. Wer wird gefördert?Unterstützt werden ausschließlich Vereinigungen und Körperschaften, die eine erlaubte und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Vereinigungen und Körperschaften, die mehrheitlich aus Mitgliedern der Studierendenschaften der Universität Greifswald, der Hochschule Neubrandenburg oder der Fachhochschule Stralsund bestehen, sind bevorzugt zu fördern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Studierende mit Kind und behinderte Studierende, die studentischen Medien sowie ausländische Studierende. Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?Vorraussetzung für eine Förderung ist, dass
Wie hoch ist die Förderung?Die Förderung des Studentenwerks soll 75 Prozent der Gesamtfinanzierung nicht übersteigen. Die maximale Förderungssumme innerhalb eines Jahres beträgt 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Wie ist die Förderung zu beantragen?Die Vergaberichtlinien finden Sie hier. Das Antragsformular finden Sie hier. Aktuelles
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