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Rechtsberatung

Beratungshilfe beantragen

Guter Rat muss nicht teuer sein. Sie können beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wird der Antrag bewilligt, so werden die Beratungskosten für die Konsultation eines Anwalts / einer Anwältin Ihrer Wahl übernommen. Dabei entsteht nur ein Eigenkostenanteil von 10 €.

Der Beratungsgutschein des Amtsgerichtes wird einkommensabhängig gewährt. Er deckt in der Regel erst einmal die Kosten des Beratungsgespräches. Sollte eine Vertretung (Briefverkehr etc.) notwendig sein, kann diese ebenfalls über den Beratungsschein abgerechnet werden. Sollte es zu einem Prozess kommen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Prozesskostenhilfe beantragen

Diese wird gleichfalls einkommensabhängig gewährt, ist aber von einer hinreichenden Aussicht auf  Erfolg abhängig. Für eine grobe Einschätzung der Erfolgsaussichten müssen möglichst schon umfassende Unterlagen und Belege aus dem Klageverfahren vorliegen, ansonsten wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Wird sie bewilligt und Sie verlieren den Prozess, so sind die Kosten des eigenen Anwalts sowie eventuell entstehende Prozesskosten abgedeckt, eventuelle Anwaltskosten der Gegenseite aber nicht.


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