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| > Beratung > Studieren mit Behinderung | |||
Studienbezogene FragestellungenZu den Aufgaben der Hochschulen gehört nach § 2 Abs. 5 des Hochschulrahmengesetzes und den entsprechenden Gesetzen der Länder die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender. Hieraus folgt, dass Studien- und Prüfungsordnungen so gestaltet sein müssen, dass auch Studierende mit Behinderungen angemessene Bedingungen vorfinden. Studienbewerber und Studierende mit Behinderungen sollten sich auf jeden Fall möglichst frühzeitig an die oder den Beauftragte/n für Behindertenfragen der eigenen Hochschule wenden, um über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang eines Nachteilsausgleiches zu beraten und die Ansprüche durchzusetzen. Die Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen ist immer individuell zu regeln. Sie müssen beantragt werden. Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs sind:
Weiterhin sind besondere finanzielle Regelungen für Studierende mit Behinderung u./o. chronischer Krankheit zu beachten:
Ansprechpartner an den Hochschulen sind: Prof. Dr. Michael Herbst Veronika Packebusch Britta Tammen Tel: 0 395 - 56 93 5511
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