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> Beratung > Finanzierungsmöglichkeiten außer BAföG > Vergünstigungen für Studierende 

Vergünstigungen für Studierende

Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.
Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden. Ab 1.1.2005 ist eine Befreiung nur noch für Studierende als Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, die nicht bei den Eltern leben. Die Befreiung muss direkt bei der GEZ beantragt werden unter  www.gez.de

Sozialtarif bei der Telekom

Bei der Deutschen Telekom können Studierende, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder BAföG beziehen, einen Sozialtarif erhalten. Die Höhe der Vergünstigung beträgt pro Monat 6,94 € netto. Ausführliche Informationen zu den Bedingungen des Sozialtarifes erhalten Sie in einem T-Punkt-Geschäft oder unter  www.telekom.de

International Students Identity Card

In vielen Ländern verschafft der international anerkannte Studentenausweis ISIC - International Students Identity Card, einige Vorteile. Der derzeitige Preis beträgt 12,00 €. Mehr Infos zu notwendigen Unterlagen und Adressen zur Ausstellung des Ausweises auf der Homepage von ISIC,  www.isic.de

KUS:  Kultur- und Sozialausweis (nur für Studierende in Greifswald)

Studierende in Greifswald, die ihren Hauptwohnsitz in Greifswald gemeldet haben, können den Kultur- und Sozialpass (KUS) beantragen. Mit diesen Pass erhält man Vergünstigungen z.B. beim Kauf von Busfahrkarten, bei der Stadtbibliothek, im Theater Vorpommern, im Pommerschen Landesmuseum und im Freizeitbad (siehe auch Kultur- und Sozialausweis auf   www.greifswald.de).
Weitere Informationen und Anträge gibt es beim Amt für Jugend, Soziales und Familie in Greifswald.


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