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| > Studienfinanzierung > BAföG - Bundesausbildungsförderung > Voraussetzungen | |||
VoraussetzungenWer kann BAföG-Förderung bekommen? Nach der Zwischenprüfung oder dem 4. Fachsemester muss dem Amt ein Leistungsnachweis vorgelegt werden, damit man weiter BAföG-Förderung erhält (§ 9 BAföG). Gemäß § 10 BAföG darf zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr, bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr, noch nicht vollendet sein. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt sein? Ein Master-Studiengang ist förderungsfähig, wenn er auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden nicht ohne weiteres gefördert. Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters lassen den BAföG-Förderungsanspruch nicht erlöschen, wenn ein „wichtiger“ Grund vorliegt. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin! |
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