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Die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts des Studentenwerkes verdeutlicht die Mitverantwortung des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei der Erfüllung der dem Studentenwerk Greifswald übertragenen Aufgaben der sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Förderung der Studenten der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sowie der Hochschule Neubrandenburg und der Fachhochschule Stralsund.
Seinen öffentlichen Auftrag erfüllt das Studentenwerk durch das Bewirtschaften von Mensen und Cafeterien, das Betreiben von Wohnheimen sowie die Durchführung der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Einen immer größeren Stellenwert gewinnt zudem die soziale und psychologische Beratung der Studierenden.
Das Studentenwerk versteht sich bei Problemsituationen vor allem als erster Ansprechpartner für die Studierenden, der schnell und kompetent einen Lösungsweg aufzeigen kann. Besondere Berücksichtigung durch das Studentenwerk finden Studierende mit besonderen Erschwernissen z.B. behinderte Studierende, ausländische Studierende sowie Studierende mit Kindern.
Die Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen stellt einen wichtigen Wettbewerbsfaktor der Hochschulstandorte dar. Das Studentenwerk sorgt mit der Ausgestaltung seines Dienstleistungsangebotes dafür, die Kosten des Studiums insgesamt zu senken. Nicht zuletzt ist das Studentenwerk mit seinen 120 Beschäftigten ein wichtiger Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor in der Region.
Das Studentenwerk Greifswald arbeitet auf der Grundlage Das Studentenwerk Greifswald ist Mitglied im Deutschen Studentenwerk (DSW) und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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